AGB´s

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der inamagura Sara Jolanthe Ludwig Industriestr. 7 57555 Mudersbach

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der inamagura
Sara Jolanthe Ludwig Industriestr. 7 57555 Mudersbach
1. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Verkäuferin erfolgen ausschließlich unter Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten ebenso für alle möglichen zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt und sind vorsorglich hierdurch widersprochen. Mit dem Zeitpunkt einer Bestellung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen hier formulierten Geschäftsbedingungen bedürfen des schriftlichen Einverständnis der Verkäuferin.
2. Der Auftrag ist ein bindendes Angebot des Käufers. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Verkäuferin zustande. Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Verkäuferin schriftlich bestätigt worden sind.
3. Maßgeblich sind die im Auftrag vereinbarten Preise. Zusätzlich ist von dem Käufer die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten. Sämtliche Preise gelten zzgl. Versandkosten ab 57555 Mudersbach.
Die Entsorgung der Verpackung übernimmt der Käufer auf seine Kosten.
4. Die Liefertermine sind insoweit verbindlich, als dass der Verkäuferin ein Nachlieferungsrecht von 4 Wochen zugebilligt wird. Nach Ablauf steht es dem Käufer frei vom Vertrag zurückzutreten. Durch höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen etc. verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der jeweiligen Behinderung, längstens jedoch um zusätzliche 4 Wochen. Die Verlängerung tritt jedoch nur ein, sofern die Verkäuferin innerhalb von einer Woche nach bekannt werden dies dem Käufer mitteilt. Ansprüche des Käufers an die Verkäuferin, aufgrund nicht rechtzeitig oder nicht gelieferter Ware sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, ist die Verkäuferin nach Setzung einer Frist von 2 Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Verkäuferin ist berechtigt, nicht abgenommene Ware anderweitig zu veräußern und die Erlösdifferenz als Schadensersatz vom Käufer zu verlangen. Sollte eine andere Veräußerung der Verkäuferin nicht kurzfristig gelingen, steht dieser wahlweise zum Ausgleich der entstandenen Kosten und zur Deckung des Gewinns, eine Pauschale von 30% des Warenwertes der ursprünglichen Bestellung bzw. des Kaufvertrages zu. Entsprechendes gilt für Stornierungen von Seiten des Käufers. Der Käufer stimmt mit Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich im Falle seiner Stornierung des Auftrages einer Entschädigungsleistung von 30% des Auftragswertes zu.
6. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person oder Firma übergeben worden ist. Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
7. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und bei Vorliegen eines Mangels bzw. einer Mengenabweichung dieses innerhalb einer Ausschlußfrist von 8 Tagen der Verkäuferin gegenüber spezifiziert schriftlich anzuzeigen.
Geht der Verkäuferin innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge zu, gilt die Ware als genehmigt. Auf Anforderung der Verkäuferin ist eine beanstandete Ware unverzüglich an die Verkäuferin auf kostengünstigstem Weg zurückzusenden. Handelsübliche oder geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Größe, Schnitt etc. stellen keinen Mangel dar. inamagura und TNT Sheffield Ranger sind Nischenprodukte in relativ kleinen Auflagen. Änderungen im Design, insbesondere bei ursprünglich verwendeten Textilien können von dem Markeninhaber bzw. der Verkäuferin auch ohne Änderungsmitteilung an den Käufer durchgeführt werden. Hierdurch ergeben sich keine Rücktrittsrechte des Käufers aus dem Kaufvertrag.
Bei berechtigten Beanstandungen kann die Verkäuferin nach ihrer Wahl den Mangel nachbessern, mangelfreie Ersatzware liefern oder den auf den die beanstandete Ware entfallenden Kaufpreisteil zur Verrechnung auf fällige oder zukünftige Verbindlichkeiten des Käufers gutschreiben.
8. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung der Ware ausgestellt.
9. Bis zur Erfüllung aller Forderungen bleibt die Ware Eigentum der Verkäuferin. Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs ist der Käufer berechtigt die Ware zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind nicht zulässig. Bei Zugriffen dritter auf die Ware, insbesondere bei Pfändung, ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen sofort zu benachrichtigen.
10. Umgehung dieser Geschäftsbedingungen, insbesondere durch Kommissionsgeschäfte, sind unzulässig.
11. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist Siegen bzw. Betzdorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
12. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist 57555 Mudersbach.
13. Alle Schuhe und Stiefel im Vertrieb der Verkäuferin sind ausschließlich als Modeprodukte konzipiert. Von einem zweckwidrigen Einsatz der Stahlkappenschuhe bzw. -stiefel als Sicherheitsschuhe wird ausdrücklich gewarnt!! Ansprüche aus einem zweckwidrigen Einsatz als Sicherheitsschuhe werden ausgeschlossen!!
14. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. 57555 Mudersbach Feb.2010